Europarechtliche Vorgaben für die Heilung von Verletzungen des Parteiengehörs – insbesondere in Asylverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- ZVGBand 8
- Aufsatz, 6483 Wörter
- Seiten 354 -362
- https://doi.org/10.33196/zvg202105035401
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Das EuGH-Urteil in der Rs Addis (C-517/17) stellte strenge Vorgaben für die Heilung von Verletzungen der Anhörungspflicht gem der Asylverfahrensrichtlinie auf. Der Beitrag geht den Auswirkungen des Judikats auf die österreichische Rechtslage nach und ermittelt den erforderlichen Anpassungsbedarf. Abseits der Asylverfahrensrichtlinie haben die Mitgliedstaaten den Art 41 GRC widerspiegelnden allgemeinen Rechtsgrundsatz der guten Verwaltung zu beachten, der ebenfalls einen Anspruch auf rechtliches Gehör der Verfahrensparteien gewährleistet. Die Rsp des EuGH zu diesem im Anwendungsbereich des Unionsrechts geltenden Anhörungsrecht wird ebenso hinsichtlich möglicher Einwirkungen auf die nationale Rechtslage hin untersucht.
- Malhotra, Viktor
- kassatorische Entscheidung
- Zurückverweisung
- § 29 AsylG
- Heilung von Verfahrensfehlern
- § 19 AsylG
- Art 41 GRC
- § 28 AsylG
- EuGH
- ZVG 2021, 354
- § 21 BFA-VG
- allgemeiner Rechtsgrundsatz
- Verwaltungsgericht
- richtlinienkonforme Interpretation
- Parteiengehör
- Effektivitätsgrundsatz
- § 20 AsylG
- § 25 VwGVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Recht auf eine gute Verwaltung
- § 28 VwGVG
- Asylverfahren
- Art 14, Art 15, Art 34 RL 2013/32/EU
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