


- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1142 Wörter, Seiten 241-243
20,00 €
inkl MwSt




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Wurde die für den rechtmäßigen Fortbestand eines Freizeitwohnsitzes erforderliche Anzeige gemäß der Übergangsbestimmung des Art II Abs 2 der vlbg RPlGNov 1993 nicht eingebracht, kommt eine Weiterverwendung des Wohnhauses als Freizeitwohnsitz auch im Rahmen der (Alt-) Bestandsregelung des § 58 vlbg RPlG 1996 nicht mehr in Betracht.
Dem Art II Abs 2 vlbg RPlGNov 1993 wurde durch § 58 vlbg RPlG 1996 nicht derogiert.
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- BBL-Slg 2016/222
- Freizeitwohnsitz
- Art II Abs 2 vlbg RPlGNov idF LGB1 27/1993
- VwGH, 27.07.2016, Ro 2014/06/0081
- Baurecht
- § 58 vlbg RPlG
Wurde die für den rechtmäßigen Fortbestand eines Freizeitwohnsitzes erforderliche Anzeige gemäß der Übergangsbestimmung des Art II Abs 2 der vlbg RPlGNov 1993 nicht eingebracht, kommt eine Weiterverwendung des Wohnhauses als Freizeitwohnsitz auch im Rahmen der (Alt-) Bestandsregelung des § 58 vlbg RPlG 1996 nicht mehr in Betracht.
Dem Art II Abs 2 vlbg RPlGNov 1993 wurde durch § 58 vlbg RPlG 1996 nicht derogiert.
- BBL-Slg 2016/222
- Freizeitwohnsitz
- Art II Abs 2 vlbg RPlGNov idF LGB1 27/1993
- VwGH, 27.07.2016, Ro 2014/06/0081
- Baurecht
- § 58 vlbg RPlG