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Veräußerungs- und Belastungsverbot auf Mindestanteilen; Tod eines Eigentümerpartners

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Verstirbt ein Eigentümerpartner von Wohnungseigentum, fallen dessen Anteile ex lege mit dem Zeitpunkt des Ablebens in das Eigentum des überlebenden Partners. Diese Akkreszenz bewirkt, dass ein auf den Mindestanteilen eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten Dritter auch nach dem Ableben eines Eigentümerpartners für den gesamten Mindestanteil wirksam bleibt, sodass eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung gemäß § 14 Abs 1 Z 2 WEG vom Verbot erfasst ist, und eine darauf gestützte Eintragung der Zustimmung durch die Verbotsberechtigten in einverleibungsfähiger Form bedarf.

  • § 364c ABGB
  • § 14 WEG
  • BBL-Slg 2016/232
  • Tod eines Eigentümerpartners
  • Veräußerungs- und Belastungsverbot auf Mindestanteilen
  • Baurecht
  • OGH, 11.07.2016, 5 Ob 101/16p
  • § 13 WEG

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