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Straßenerhalter; Parteistellung; subjektiv-öffentliche Rechte

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Mit bloßen Hinweisen auf die „erhebliche Belastung durch den LKW-Verkehr“ und die „Notwendigkeit der Verbesserung der Verkehrssituation“ werden vom Straßenerhalter keine Verletzungen von subjektiv-öffentlichen Rechten behauptet.

  • BBL-Slg 2016/215
  • Parteistellung
  • Straßenerhalter
  • LVwG Nö, 22.07.2016, LVwG-AV-145/001-2016 ua
  • § 6 Abs 3 nö BauO
  • subjektiv-öffentliche Rechte
  • Baurecht

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