


Haftung für Organisationsverschulden – das unerreichbare Kontrollsystem?
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 4
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6353 Wörter, Seiten 177-187
20,00 €
inkl MwSt




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Für Verletzungen verwaltungsstrafrechtlich sanktionierter Bestimmungen wie zB Arbeitnehmerschutzbestimmungen ist im Unternehmen regelmäßig der Unternehmensleiter verantwortlich. Nach der Rsp des VwGH soll sich dieser nur exkulpieren können, wenn ein wirksames Kontrollsystem eingerichtet wurde. Doch sind die Anforderungen hieran intransparent und überzogen, weshalb eine Exkulpation kaum gelingt.
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- Storr, Stefan
- Heitzmann, Daniel
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- Fahrlässigkeitsvermutung
- § 155 BauV
- § 130 deutsches OWiG
- § 9 VStG
- Arbeitnehmerschutz
- § 5 VStG
- Kontrollsystem
- Organisationsverschulden
- Verwaltungsstrafrecht
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 156 BauV
- ZVG 2017, 177
Für Verletzungen verwaltungsstrafrechtlich sanktionierter Bestimmungen wie zB Arbeitnehmerschutzbestimmungen ist im Unternehmen regelmäßig der Unternehmensleiter verantwortlich. Nach der Rsp des VwGH soll sich dieser nur exkulpieren können, wenn ein wirksames Kontrollsystem eingerichtet wurde. Doch sind die Anforderungen hieran intransparent und überzogen, weshalb eine Exkulpation kaum gelingt.
- Storr, Stefan
- Heitzmann, Daniel
- Fahrlässigkeitsvermutung
- § 155 BauV
- § 130 deutsches OWiG
- § 9 VStG
- Arbeitnehmerschutz
- § 5 VStG
- Kontrollsystem
- Organisationsverschulden
- Verwaltungsstrafrecht
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 156 BauV
- ZVG 2017, 177