


Krankmeldung eines Zivildienstleistenden − Ausführungen über die Art der Erkrankung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 4
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 942 Wörter, Seiten 251-252
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Unter Art der Erkrankung sind die Begriffe „Krankheit“, „Unfall“ oder „Arbeitsunfall“ zu verstehen. Wenn also eine ärztliche Bestätigung eine dieser drei Angaben enthält, genügt sie den Anforderungen der gesetzlichen Vorgabe.
-
- § 23 ZDG
- ZVG-Slg 2017/37
- LVwG OÖ, 20.02.2017, LVwG-200017/2/SCH/CG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 65 ZDG
Unter Art der Erkrankung sind die Begriffe „Krankheit“, „Unfall“ oder „Arbeitsunfall“ zu verstehen. Wenn also eine ärztliche Bestätigung eine dieser drei Angaben enthält, genügt sie den Anforderungen der gesetzlichen Vorgabe.
- § 23 ZDG
- ZVG-Slg 2017/37
- LVwG OÖ, 20.02.2017, LVwG-200017/2/SCH/CG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 65 ZDG