Zum Hauptinhalt springen

Krankmeldung eines Zivildienstleistenden − Ausführungen über die Art der Erkrankung

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Unter Art der Erkrankung sind die Begriffe „Krankheit“, „Unfall“ oder „Arbeitsunfall“ zu verstehen. Wenn also eine ärztliche Bestätigung eine dieser drei Angaben enthält, genügt sie den Anforderungen der gesetzlichen Vorgabe.

  • § 23 ZDG
  • ZVG-Slg 2017/37
  • LVwG OÖ, 20.02.2017, LVwG-200017/2/SCH/CG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 65 ZDG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!