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Sind bestimmte Endnummern auf Wunschkennzeichen bei Durchnummerierung der Fahrzeugflotte eines Unternehmens anstößig?

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Einem Unternehmen, das mit seinen Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen europaweit und insbesondere in Österreich unterwegs ist, wurde im Jahre 2001 für die gesamte Fahrzeugflotte des Unternehmens die beantragte „Wunschkennzeichen-Serie“ bestehend aus dem Unterscheidungskennzeichen für den Bezirk, der Namenskombination der Geschäftsführer sowie der fortlaufenden Nummerierung zugewiesen. Die Wunschkennzeichen der Fahrzeugflotte des Transportunternehmens mit der Nummerierung 14, 18, 28 und 74 enthalten weder lächerliche noch anstößige Buchstabenkombinationen oder Buchstaben-Ziffernkombinationen, noch ergeben sich solche in Kombination mit der Behördenbezeichnung.

  • LVwG Vlbg, 04.11.2016, LVwG-418-1/2016-R8
  • § 48 Abs 8a KFG
  • § 132 Abs 30 KFG
  • ZVG-Slg 2017/31
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 48 Abs 2 lit d KFG

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