


Zur fristgerechten Einbringung eines Antrages auf Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags für ein bestimmtes Semester; Verwendung von Antragsformularen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 4
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 3642 Wörter, Seiten 258-263
20,00 €
inkl MwSt




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Das Rektorat der Universität X wäre – in Beachtung des Wortlautes des § 2b Abs 6 Z 1 StubeiV 2004 – angehalten gewesen, auf Grund des Nachweises über den Studienbeihilfenbezug der bfrden. Studierenden im SS 2014 – gegebenenfalls nach Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen – zu prüfen, ob für diese im WS 2014/15 eine Verpflichtung zur Entrichtung eines Studienbeitrages bestand, und zwar auch dann, wenn hinsichtlich des WS 2014/15 keine von der Studierenden ausgefüllten und unterfertigten Antragsformulare „SL/S1“ und „SL/S2“ vorgelegt wurden.
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- § 92 Abs 1 Z 7 UG
- § 28 Abs 2 VwGVG
- § 28 Abs 5 VwGVG
- ZVG-Slg 2017/40
- BVwG, 28.11.2016, W203 2122540-1/5E
- § 2b Abs 1 StubeiV
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 2b Abs 3 StubeiV
- § 2b Abs 6 Z 1 StubeiV
Das Rektorat der Universität X wäre – in Beachtung des Wortlautes des § 2b Abs 6 Z 1 StubeiV 2004 – angehalten gewesen, auf Grund des Nachweises über den Studienbeihilfenbezug der bfrden. Studierenden im SS 2014 – gegebenenfalls nach Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen – zu prüfen, ob für diese im WS 2014/15 eine Verpflichtung zur Entrichtung eines Studienbeitrages bestand, und zwar auch dann, wenn hinsichtlich des WS 2014/15 keine von der Studierenden ausgefüllten und unterfertigten Antragsformulare „SL/S1“ und „SL/S2“ vorgelegt wurden.
- § 92 Abs 1 Z 7 UG
- § 28 Abs 2 VwGVG
- § 28 Abs 5 VwGVG
- ZVG-Slg 2017/40
- BVwG, 28.11.2016, W203 2122540-1/5E
- § 2b Abs 1 StubeiV
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 2b Abs 3 StubeiV
- § 2b Abs 6 Z 1 StubeiV