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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Wird der inländischen Auftraggeberin eine Sicherheitsleistung aufgetragen, kommt dem Entsender in diesem Verfahren Parteistellung zu
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 4
- Judikatur - Materienrecht, 2092 Wörter
- Seiten 248-251
- https://doi.org/10.33196/zvg201703024801
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inkl MwStDer Arbeitgeber, welcher Arbeitskräfte grenzüberschreitend an einen inländischen Auftraggeber und Werkvertragspartner entsendet, hat gem § 8 AVG 1991 Parteistellung in einem Verfahren nach § 7m Abs 2 AVRAG (nunmehr: § 34 Abs 3 LSD-BG), in welchem dem Werkvertragspartner mittels Bescheid aufgetragen wird, wegen des begründeten Verdachtes einer Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz den noch zu leistenden Werklohn oder einen Teil davon als Sicherheit zu erlegen. Der Ausgang dieses Verfahrens gestaltet nämlich unmittelbar ein privatrechtlich begründetes subjektives Recht des Arbeitgebers (vgl VwGH 21.01.2014, 2010/04/0078). So kann der Arbeitgeber seinen Werklohn im Ausmaß der Überweisung der aufgetragenen Sicherheitsleistung nicht mehr vom Werkvertragspartner fordern, da dieser Überweisung nach § 7m Abs 5 AVRAG (nunmehr: § 34 Abs 6 LSD-BG) schuldbefreiende Wirkung zukommt.
- § 8 AVG
- LVwG Stmk, 04.01.2017, LVwG 41.22-968/2016
- § 7m Abs 2 AVRAG
- § 7m Abs 5 AVRAG
- ZVG-Slg 2017/36
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 34 Abs 6 LSD-BG
- § 34 Abs 3 LSD-BG
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