JGG-Novelle 2015, Tilgung von Verurteilungen aufgrund bestimmter Sexualdelikte, Änderungen im FinStrG
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2015
- Aktuelle Gesetzesvorhaben, 1090 Wörter
- Seiten 517 -518
- https://doi.org/10.33196/jst201506051701
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Zusammenführen der Regelungen für junge Erwachsene im JGG und die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für verschiedene Sozialnetzkonferenzen sind die wichtigsten Stichworte der vorgeschlagenen Reform im Bereich des JGG. Für bestimmte Sexualdelikte soll ein eigenes Gesetz mit tilgungsrechtlichen Sonderbestimmungen erlassen werden. Mit 1.1.2016 tritt das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, in Kraft. Damit wird die grobe Fahrlässigkeit in das FinStrG bei den §§ 34 und 36 FinStrG strafbarkeitseinschränkend eingeführt, der Abgabenbetrug um eine weitere Tatmodalität erweitert und das Organ „Rechtschutzbeauftragter“ eingerichtet.
- Tipold, Alexander
- JST 2015, 517
- § 8 FinStrG
- JGG-Novelle 2015
- § 5 JGG
- § 1 JGG
- § 39 FinStrG
- § 29e BewHG
- Durchbrechung des Telekommunikationsgeheimnisses
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 36 StGB
- § 36 FinStrG
- Entlassungskonferenz
- Bankauskünfte.
- § 34 FinStrG
- § 46 JGG
- Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren
- Abgabenbetrug
- Rechtschutzbeauftragter
- § 19 JGG
- § 17a JGG
- junge Erwachsene
- Tilgung
- grobe Fahrlässigkeit
- Untersuchungshaftkonferenz
- Sozialnetzkonferenz
- § 99 FinStrG
- § 49 JGG
- § 35a JGG
- § 74a FinStrG
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