


Vorabentscheidungsersuchen des Curte de Apel (Berufungsgericht) Cluj, Rumänien, im Verfahren über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Niculaie Aurel Bob-Dogi, C-241/15
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 744 Wörter, Seiten 600-601
20,00 €
inkl MwSt




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Ist für die Anwendung von Art 8 Abs 1 lit c des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI unter der Wendung „ob ein Haftbefehl vorliegt“ ein nationaler – innerstaatlicher – Haftbefehl zu verstehen, der gemäß den Vorschriften des Strafverfahrensrechts des Ausstellungsmitgliedstaats erlassen wurde und daher nicht mit dem Europäischen Haftbefehl identisch ist?
Falls die erste Frage bejaht wird: Kann das Nichtvorliegen eines nationalen – innerstaatlichen – Haftbefehls einen ungeschriebenen Grund für die Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls darstellen?
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- Zeder, Fritz
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- EuGH, C-241/15
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2015/7
Ist für die Anwendung von Art 8 Abs 1 lit c des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI unter der Wendung „ob ein Haftbefehl vorliegt“ ein nationaler – innerstaatlicher – Haftbefehl zu verstehen, der gemäß den Vorschriften des Strafverfahrensrechts des Ausstellungsmitgliedstaats erlassen wurde und daher nicht mit dem Europäischen Haftbefehl identisch ist?
Falls die erste Frage bejaht wird: Kann das Nichtvorliegen eines nationalen – innerstaatlichen – Haftbefehls einen ungeschriebenen Grund für die Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls darstellen?
- Zeder, Fritz
- EuGH, C-241/15
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2015/7