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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 1061 Wörter
- Seiten 528-529
- https://doi.org/10.33196/wbl201909052801
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inkl MwStBei Kündigungen, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigen, müssen vom Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Dabei hat der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer freie Arbeitsplätze anzubieten, die der bisherigen Berufspraxis des Arbeitnehmers entsprechen. Das gilt auch für Arbeitsplätze, die schlechter entlohnt sind, wenn nicht feststeht, dass der Arbeitnehmer diese abgelehnt hat oder abgelehnt hätte.
- OGH, 25.03.2019, 8 ObA 8/19p
- § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
- OLG Wien, 17.12.2018, 8 Ra 103/18b-59
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2019/163
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