Umweltschutz: Unzulässigkeit der österr Regelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 31
- Rechtsprechung, 2709 Wörter
- Seiten 19 -21
- https://doi.org/10.33196/wbl201701001901
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Art 1 Abs 5 der RL 85/337/EWG ist dahin auszulegen, dass er ein Vorhaben, das unter eine Rechtsvorschrift wie die im Ausgangsverfahren fragliche fällt, nach der ein Vorhaben, das Gegenstand eines unter Verletzung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergangenen Bescheids war, in Bezug auf den die Frist für die Nichtigerklärung verstrichen ist, als rechtmäßig genehmigt gilt, nicht vom Geltungsbereich der RL ausnimmt. Das Unionsrecht steht einer solchen Rechtsvorschrift entgegen, wenn sie vorsieht, dass bei einem solchen Vorhaben eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung als durchgeführt gilt.
- Art 1 Abs 5 der RL 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die RL 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung
- WBl-Slg 2017/1
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 17.11.2016, Rs C-348/15, (Wiener Neustadt/ Niederösterreichische Landesregierung; Beteiligte: .A.S.A. Abfall Service AG; VwGH [Österreich])
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