


Zur Reichweite der Zuständigkeit einer Schlichtungseinrichtung bei hierarchischer Vereinsstruktur
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 31
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1547 Wörter, Seiten 47-48
30,00 €
inkl MwSt




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Ist das Vereinsverhältnis denknotwendige Voraussetzung für das Schuldverhältnis, auf dem der streitige Anspruch beruht, liegt eine Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis vor, mit der bei sonstiger Unzulässigkeit des Rechtswegs zunächst die vereinsinterne Schlichtungsstelle zu befassen ist. Dies gilt auch dann, wenn der bekl Verein nicht Mitglied des kl (Dach-)Vereins, sondern Mitglied eines Vereins (Landesverband) ist, der selbst Mitglied des kl Vereins (Bundesorganisation) ist.
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- WBl-Slg 2017/15
- OGH, 27.09.2016, 6 Ob 125/16z
- § 8 Abs 1 VerG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- BG Donaustadt, 21.10.2015, 43 C 307/14i-23
- LG Wien, 25.03.2016, 34 R 169/15b-28
Ist das Vereinsverhältnis denknotwendige Voraussetzung für das Schuldverhältnis, auf dem der streitige Anspruch beruht, liegt eine Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis vor, mit der bei sonstiger Unzulässigkeit des Rechtswegs zunächst die vereinsinterne Schlichtungsstelle zu befassen ist. Dies gilt auch dann, wenn der bekl Verein nicht Mitglied des kl (Dach-)Vereins, sondern Mitglied eines Vereins (Landesverband) ist, der selbst Mitglied des kl Vereins (Bundesorganisation) ist.
- WBl-Slg 2017/15
- OGH, 27.09.2016, 6 Ob 125/16z
- § 8 Abs 1 VerG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- BG Donaustadt, 21.10.2015, 43 C 307/14i-23
- LG Wien, 25.03.2016, 34 R 169/15b-28