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Zur Reichweite der Zuständigkeit einer Schlichtungseinrichtung bei hierarchischer Vereinsstruktur

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 31
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1547 Wörter, Seiten 47-48

30,00 €

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Ist das Vereinsverhältnis denknotwendige Voraussetzung für das Schuldverhältnis, auf dem der streitige Anspruch beruht, liegt eine Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis vor, mit der bei sonstiger Unzulässigkeit des Rechtswegs zunächst die vereinsinterne Schlichtungsstelle zu befassen ist. Dies gilt auch dann, wenn der bekl Verein nicht Mitglied des kl (Dach-)Vereins, sondern Mitglied eines Vereins (Landesverband) ist, der selbst Mitglied des kl Vereins (Bundesorganisation) ist.

  • WBl-Slg 2017/15
  • OGH, 27.09.2016, 6 Ob 125/16z
  • § 8 Abs 1 VerG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • BG Donaustadt, 21.10.2015, 43 C 307/14i-23
  • LG Wien, 25.03.2016, 34 R 169/15b-28

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