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Verfahrensrecht: Zur Gerichtszuständigkeit bei einer Klage auf Aufhebung eines Schenkungsvertrages über ein Grundstück (Österreich)

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Die Bestimmungen der VO (EU) Nr 1215/2012 sind dahin auszulegen, dass eine Klage auf Aufhebung eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück wegen Geschäftsunfähigkeit des Schenkenden nicht nach Art 24 Nr 1 dieser VO in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des MS fällt, in dem das Grundstück belegen ist, sondern in die besondere Zuständigkeit nach Art 7 Nr 1 lit a der VO.

Eine Klage auf Löschung der das Eigentumsrecht des Beschenkten betreffenden Eintragungen aus dem Grundbuch fällt in die ausschließliche Zuständigkeit nach Art 24 Nr 1 der VO.

  • WBl-Slg 2017/2
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 16.11.2016, Rs C-417/15, (Wolfgang Schmidt/Christiane Schmidt; LG Wien [Österreich])
  • VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen

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