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Abbrucharbeiten; mobile Brecheranlage; Ausgleichsanspruch

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Ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder – im Fall einer bloßen Anzeigepflicht – nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.

  • OGH, 27.06.2018, 3 Ob 114/18p
  • Ausgleichsanspruch
  • § 364a ABGB
  • BBL-Slg 2018/212
  • Baurecht
  • mobile Brecheranlage
  • Abbrucharbeiten

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