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Konsenswidrige Baumaßnahmen; baupolizeilicher Auftrag; Wohnungseigentumsobjekt; Verschulden der Miteigentümer

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Die Außenflächen des Gebäudes zählen bei Wohnungseigentumsobjekten zu den allgemeinen Teilen des Gebäudes.

Im Fall vorschriftswidriger baulicher Maßnahmen an den Außenflächen des Gebäudes (hier: 4) muss der Bauauftrag zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gegenüber allen Miteigentümern erlassen werden.

Auf ein Verschulden der Miteigentümer kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

  • BBL-Slg 2018/210
  • Wohnungseigentumsobjekt
  • Verschulden der Miteigentümer
  • baupolizeilicher Auftrag
  • Konsenswidrige Baumaßnahmen
  • VwGH, 02.08.2018, Ra 2017/05/0007
  • Baurecht
  • § 129 Abs 10 wr BauO

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