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Heft 6, Dezember 2018, Band 21
Bauherr; Überwachung der Bauausführung; Kontrollpflichten; wirksames Kontrollsystem; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 21
- Rechtsprechung, 869 Wörter
- Seiten 216-217
- https://doi.org/10.33196/bbl201806021601
20,00 €
inkl MwStDer Bauherr wird seiner Sorgfaltspflicht bei der Überwachung der Bauausführung nicht gerecht, wenn er die Baustelle fast zwei Wochen lang nicht besucht und alleinig die Mitarbeiter der bauausführenden Bauleitung mit Überwachungsaufgaben betraut.
Die bloße Anweisung des Bauherrn an die Bauausführenden, keine baugenehmigungsbedürftigen und bauanzeigepflichtigen Maßnahmen ohne entsprechenden Baukonsens vorzunehmen, wird den Kontrollpflichten nicht gerecht.
- Bauherr
- § 67 Abs 1 lit a tir BauO
- Überwachung der Bauausführung
- BBL-Slg 2018/204
- LVwG Tir, 09.07.2018, LVwG-2018/26/0003-13
- verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
- wirksames Kontrollsystem
- Baurecht
- Kontrollpflichten
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