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Bauherr; Überwachung der Bauausführung; Kontrollpflichten; wirksames Kontrollsystem; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
869 Wörter, Seiten 216-217

20,00 €

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Der Bauherr wird seiner Sorgfaltspflicht bei der Überwachung der Bauausführung nicht gerecht, wenn er die Baustelle fast zwei Wochen lang nicht besucht und alleinig die Mitarbeiter der bauausführenden Bauleitung mit Überwachungsaufgaben betraut.

Die bloße Anweisung des Bauherrn an die Bauausführenden, keine baugenehmigungsbedürftigen und bauanzeigepflichtigen Maßnahmen ohne entsprechenden Baukonsens vorzunehmen, wird den Kontrollpflichten nicht gerecht.

  • Bauherr
  • § 67 Abs 1 lit a tir BauO
  • Überwachung der Bauausführung
  • BBL-Slg 2018/204
  • LVwG Tir, 09.07.2018, LVwG-2018/26/0003-13
  • verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
  • wirksames Kontrollsystem
  • Baurecht
  • Kontrollpflichten

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