


Baubewilligung; unzulässige Auflagen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 431 Wörter, Seiten 217-218
20,00 €
inkl MwSt




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Zukünftige Baumaßnahmen (hier: betreffend eine Einfriedung) können nicht im Wege einer Auflage bereits vorab geregelt werden.
Die Baubehörde ist auch nicht ermächtigt, mittels Auflagen die Material- und Schneeablagerung auf der Gemeindestraße zu verbieten, die Errichtung eines Gehsteiges aufzutragen und Schutzmaßnahmen für eine Quelle vorzuschreiben.
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- BBL-Slg 2018/205
- LVwG Tir, 07.08.2018, LVwG-2018/40/1509-1
- Baubewilligung
- § 34 Abs 7 tir BauO
- unzulässige Auflagen
- Baurecht
Zukünftige Baumaßnahmen (hier: betreffend eine Einfriedung) können nicht im Wege einer Auflage bereits vorab geregelt werden.
Die Baubehörde ist auch nicht ermächtigt, mittels Auflagen die Material- und Schneeablagerung auf der Gemeindestraße zu verbieten, die Errichtung eines Gehsteiges aufzutragen und Schutzmaßnahmen für eine Quelle vorzuschreiben.
- BBL-Slg 2018/205
- LVwG Tir, 07.08.2018, LVwG-2018/40/1509-1
- Baubewilligung
- § 34 Abs 7 tir BauO
- unzulässige Auflagen
- Baurecht