Bauwerke in Kleingärten; Baubewilligungsverfahren; Parteistellung von Kleingartenvereinen
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 21
- Rechtsprechung, 91 Wörter
- Seiten 211 -211
- https://doi.org/10.33196/bbl201806021103
20,00 €
inkl MwSt
Um einen „Kleingartenverein“ handelt es sich nur, wenn die Statuten die Förderung des Kleingartenwesens und die Wahrung der darauf bezüglichen Interessen ihrer Mitglieder beinhalten.
Ein Verein, der nach seinen Statuten die „Förderung der Erholung und der Freizeitgestaltung an Badeseen, die Gesundheitspflege und den Umweltschutz“ bezweckt, ist kein Kleingartenverein im Sinn des § 7a nö KlGG; dies auch dann nicht, wenn die Mitglieder des Vereins Pächter und Eigentümer von Kleingartengrundstücken sind und der Verein tatsächlich neben ihrem ausdrücklichen Vereinszweck (auch) Aufgaben übernimmt, die Kleingartenvereinen obliegen.
- § 7a nö KlGG
- LVwG Nö, 16.07.2018, LVwG-AV-1317/004-2015
- BBL-Slg 2018/190
- Baubewilligungsverfahren
- Baurecht
- Bauwerke in Kleingärten
- Parteistellung von Kleingartenvereinen
Weitere Artikel aus diesem Heft