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Änderung des Antrages auf Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“

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Die Modifikation des Antrages auf Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ gemäß § 41a Abs 9 Z 3 NAG auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ gemäß § 47 Abs 2 NAG stellt eine wesentliche Antragsänderung im Sinn des § 13 Abs 8 AVG dar, die als neue Antragstellung – unter konkludenter Zurückziehung des ursprünglichen Antrags – zu werten ist.

  • § 13 Abs 8 AVG
  • VwG Wien, 28.02.2023, VGW-151/062/138/2023
  • ZVG-Slg 2023/73
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 41a Abs 9 Z 3 NAG
  • § 47 Abs 2 NAG

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