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Beschädigung eines privaten Verkehrsspiegels auf privatem Grund

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Der Verkehrsspiegel dient dazu, eine gesicherte Ausfahrt auf eine Straße mit öffentlichem Verkehr zu ermöglichen, und hat den Zweck der Verhütung von Verkehrsunfällen bei der Ausfahrt. Die Eigentumsverhältnisse an der Einrichtung und der Aufstellungsort an sich sind in dieser rechtlichen Einordnung nicht relevant. Es handelt sich somit um eine Einrichtung zur Sicherung des Verkehrs iSd § 31 Abs 1 StVO.

  • § 32 StVO
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 31 StVO
  • § 99 StVO
  • ZVG-Slg 2023/70
  • LVwG OÖ, 21.03.2023, LVwG-605198/11/StB
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 33 StVO

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