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Höhe des Sachbezuges bei Gebrauchtfahrzeugen

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Eine analoge Anwendung des § 2 PKW – Angemessenheitsverordnung, BGBl II Nr 466/2004, dem zufolge bei in gebrauchtem Zustand angeschafften Fahrzeugen, die mehr als 5 Jahre (60 Monate) nach ihrer Erstzulassung angeschafft wurden, hinsichtlich der Kürzung auf die tatsächlichen Anschaffungskosten des Gebrauchtfahrzeuges abzustellen ist, kommt im konkreten Fall nicht in Betracht, da § 4 Abs 1 und 4 Sachbezugswerteverordnung auch ohne Analogieschluss und Heranziehung des § 2 PKW – Angemessenheitsverordnung, BGBl II Nr 466/2004, vollziehbar ist.

  • ZVG-Slg 2023/80
  • § 49 ASVG
  • § 44 ASVG
  • § 410 ASVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 4 Sachbezugswerteverordnung
  • BVwG, 31.01.2023, W167 2237190-1/7E

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