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Untersagung der Tierhaltung nach dem Oö PolStG

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 10
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1059 Wörter, Seiten 363-365

20,00 €

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Es sind zunächst Erhebungen und Ermittlungen zu tätigen, ob durch Anordnungen und durch welche bestimmten Anordnungen die angeführten Belästigungen behoben werden können. Derartige Ermittlungsergebnisse bestehen nach dem vorliegenden Akteninhalt nicht. Ist eine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung bekannt, hat die Behörde tätig zu werden und ist auch verpflichtet, solche Anordnungen zu erlassen, sofern diese Entscheidung von der durchzuführenden Prognose gestützt wird. Die Prüfung hat einer allfälligen Untersagung jedenfalls voranzugehen.

  • ZVG-Slg 2023/75
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • LVwG OÖ, 03.07.2023, LVwG-752994/5/KLi
  • § 5 Oö PolStG

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