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Anwendung der verlängerten abgabenrechtlichen Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben

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Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Steuerpflicht inländischer Einkünfte muss auch einem steuerrechtlichen Laien bewusst sein bzw kann dieses Wissen bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person jedenfalls vorausgesetzt werden.

Es ist Aufgabe des Unternehmers, sich bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit mit den einschlägigen abgabenrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 207 Abs 2 BAO
  • JST-Slg 2017/58
  • BFG, 24.05.2017, RV/5100633/2016, (Revision nicht zulässig; außerordentliche Revision anhängig zu Ra 2017/15/0059)
  • § 33 Abs 1 FinStrG

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