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Durchsuchung eines Computers im Hinblick auf kinderpornografisches Material

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Aus Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) folgt, dass aus den entsprechenden nationalen gesetzlichen Vorgaben für die Rechtsunterworfenen klar hervorgehen und vorhersehbar sein muss, unter welchen Umständen und Voraussetzungen staatliche Behörden zur Ergreifung geheimer Überwachungs- und Durchsuchungsmaßnahmen ermächtigt sind. Auch bei der Durchsuchung eines Computers nach kinderpornografischem Material sind innerstaatliche Vorgaben, wie insbesondere die vorhergehende richterliche Genehmigung, grundsätzlich beachtlich, sofern nicht das Vorliegen von Gefahr im Verzug eindeutig nachweisbar ist.

  • JST-Slg 2017/9
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • EGMR, 30.05.2017, Nr 32600/12, Trabajo Rueda ./. Spanien
  • Art 8 EMRK

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