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Strafzumessung, Erschwerungsgrund, Doppelverwertungsverbot, Gefährlichkeit von Suchtgiftdelikten, Gefährdungspotenzial von Suchtgiften

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Da der Gesetzgeber der dem Handel und sonstigem Umgang mit Suchtgiften innewohnenden Gefährlichkeit bereits durch die aus §§ 27 bis 28a SMG ersichtlichen Strafdrohungen Rechnung getragen hat und das von einzelnen Suchtgiften ausgehende unterschiedliche Gefährdungspotenzial durch § 1 SGV iVm § 28b SMG berücksichtigt wird, verstößt die pauschale aggravierende Bewertung der Gefährlichkeit von Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz bei der Strafbemessung gegen das im § 32 Abs 2 erster Satz StGB verankerte Doppelverwertungsverbot.

  • § 32 Abs 2 StGB
  • § 28 a SMG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OGH, 02.03.2017, 12 Os 140/16d
  • JST-Slg 2017/49
  • § 27 SMG

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