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Die Grundsätze des § 5 Z 11 JGG sind auch bei der Zusammenrechnung von Mengen im Suchtmittelbereich anzuwenden

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2017
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
96 Wörter, Seiten 495-495

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Die Grundsätze des § 5 Z 11 JGG sind auch bei der Zusammenrechnung von Mengen im Suchtmittelbereich anzuwenden in den Warenkorb legen
  • OGH, 18.05.2017, 12 Os 37/17h, (RS0131430)
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2017/74
  • § 5 Z 11 JGG

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