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BankwesenG: Verhängung hoher Geldstrafen durch die FMA nicht verfassungswidrig

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Der VfGH hält seine bisherige Rsp, wonach die Ahndung von Gesetzesverstößen, die mit hohen Geldstrafen bedroht sind, zum verfassungsrechtlich vorausgesetzten Kernbereich der Strafgerichtsbarkeit gehören, nicht aufrecht.

  • Art 91 B-VG
  • VfGH, 13.12.2017, G 408/2016
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 99d BWG
  • ZVG-Slg 2018/34

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