


Betriebsschließung: Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht verfassungswidrig
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 5
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 2337 Wörter, Seiten 141-145
20,00 €
inkl MwSt




-
Der durch § 56a Abs 5 GSpG bestimmte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen Betriebsschließungen ist zur wirksamen Bekämpfung von Verstößen gegen das Glücksspielmonopol des Bundes erforderlich. Er verstößt daher weder gegen Art 136 Abs 2 B-VG noch gegen das rechtsstaatliche Prinzip noch gegen das unionsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes.
-
- ZVG-Slg 2018/33
- VfGH, 30.11.2017, E 3302/2017
- Art 136 Abs 2 B-VG
- § 56a GSpG
- Verwaltungsverfahrensrecht
Der durch § 56a Abs 5 GSpG bestimmte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen Betriebsschließungen ist zur wirksamen Bekämpfung von Verstößen gegen das Glücksspielmonopol des Bundes erforderlich. Er verstößt daher weder gegen Art 136 Abs 2 B-VG noch gegen das rechtsstaatliche Prinzip noch gegen das unionsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes.
- ZVG-Slg 2018/33
- VfGH, 30.11.2017, E 3302/2017
- Art 136 Abs 2 B-VG
- § 56a GSpG
- Verwaltungsverfahrensrecht