Das Strafrechtänderungsgesetz 2018 - Die Regierungsvorlage
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 5
- Aktuelle Gesetzesvorhaben, 2816 Wörter
- Seiten 353 -357
- https://doi.org/10.33196/jst201805035301
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Die Regierungsvorlage des Strafrechtsänderungsgesetzes 2018 betrifft im Wesentlichen den Kampf gegen den Terrorismus und bringt einen neuen Tatbestand – § 278g „Reisen für terroristische Zwecke“. Abgesehen davon halten sich die Änderungen in Grenzen. Die Bestimmungen sollen mit 1.11.2018 in Kraft treten. Soweit ersichtlich wird mit diesem Vorschlag kein Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt. Im Ministerialentwurf war noch eine Ergänzung des § 95 StGB hinsichtlich der Behinderung bei einer gebotenen Hilfeleistung vorgesehen. Sie wurde aber offensichtlich wegen der gleichzeitig geplanten Ergänzung des SPG in dieselbe Richtung zu Recht fallen gelassen.
- Tipold, Alexander
- JST 2018, 353
- Terrorismusfinanzierung
- § 57 StPO
- § 278g StGB
- § 66 StPO
- terroristische Straftaten
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Behinderung der Hilfeleistung
- § 95 StGB
- Prozessbegleitung
- § 115 StPO
- § 278d StGB
- § 278b StGB
- § 81 Abs 1a SPG
- Beschlagnahme
- § 64 StGB
- § 278c StGB
- Reisen für terroristische Zwecke
- internationales Strafrecht
- Übersetzungshilfe
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