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Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei SMG-Delikten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 5
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
56 Wörter, Seiten 427-427

20,00 €

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Die in § 28a Abs 1 SMG angeführten Tathandlungen beziehen sich auf in der Suchtgiftverordnung erfasste, die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigende und im Tatzeitpunkt tatsächlich vorhandene Wirkstoffe, weshalb im Urteil Feststellungen zur Beschaffenheit tatverfangener Substanzen im Zeitpunkt der Tatbegehung und zu einem darauf bezogenen Vorsatz erforderlich sind.

  • § 270 Abs 2 Z 5 StPO
  • OGH, 29.05.2018, 14 Os 33/18m, (RS0132031)
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 SMG
  • JST-Slg 2018/62

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