


Suchtgifthandel, Gewerbsmäßigkeit, Vorverurteilung: Tilgung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 5
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 641 Wörter, Seiten 420-421
20,00 €
inkl MwSt




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Eine getilgte Verurteilung darf nicht mehr zum Nachteil des Verurteilten gewertet werden. Die wiedergewonnene Unbescholtenheit des Täters ist zufolge § 1 Abs 4 TilgG in jeder Lage des Verfahrens über die neue Tat zu beachten. Daher darf eine bereits getilgte Verurteilung nach § 28a Abs 1 SMG auch nicht als qualifikationsbegründende Vorverurteilung für § 28a Abs 2 Z 1 SMG herangezogen werden.
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- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 SMG
- § 1 Abs 4 TilgG
- § 28a Abs 2 Z 1 SMG
- OGH, 21.09.2017, 12 Os 97/17g
- JST-Slg 2018/50
Eine getilgte Verurteilung darf nicht mehr zum Nachteil des Verurteilten gewertet werden. Die wiedergewonnene Unbescholtenheit des Täters ist zufolge § 1 Abs 4 TilgG in jeder Lage des Verfahrens über die neue Tat zu beachten. Daher darf eine bereits getilgte Verurteilung nach § 28a Abs 1 SMG auch nicht als qualifikationsbegründende Vorverurteilung für § 28a Abs 2 Z 1 SMG herangezogen werden.
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 SMG
- § 1 Abs 4 TilgG
- § 28a Abs 2 Z 1 SMG
- OGH, 21.09.2017, 12 Os 97/17g
- JST-Slg 2018/50