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Die Gründe für einen Ausschluss der Öffentlichkeit sind in § 229 Abs 1 StPO taxativ aufgezählt und eng auszulegen.

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 5
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
91 Wörter, Seiten 431-432

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Die Gründe für einen Ausschluss der Öffentlichkeit sind in § 229 Abs 1 StPO taxativ aufgezählt und eng auszulegen. in den Warenkorb legen
  • § 228 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 229 Abs 1 StPO
  • JST-Slg 2018/83
  • OGH, 29.05.2018, 14 Os 33/18m, (RS0132030)

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