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Der Nichtigkeitsgrund der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO kann von der Staatsanwaltschaft sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden

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  • JST-Slg 2018/67
  • § 281 Abs 1 Z 11 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OGH, 12.12.2017, 11 Os 131/17z, (RS0131853)

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