Suchtgifthandel, Gewerbsmäßigkeit, Vorverurteilung
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 5
- Judikatur, 913 Wörter
- Seiten 419 -420
- https://doi.org/10.33196/jst201805041901
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Für die Annahme gewerbsmäßiger Tatbegehung gem § 28a Abs 2 Z 1 SMG kann eine einzige Verurteilung nach § 28a Abs 1 SMG ausreichen. Wird sie ausschließlich auf eine bereits abgeurteilte Tat gegründet, muss die Verurteilung aber sowohl den Kriterien des § 28a Abs 2 Z 1 SMG als auch jenen des § 70 Abs 1 Z 3 2. Fall iVm Abs 3 StGB entsprechen.
Suchgifthandel durch je für sich große Mengen kann weiterhin Bezugspunkt für wiederkehrende Begehung (§ 70 StGB) iSd § 28a Abs 2 Z 1 SMG sein, nicht aber bloße Teilakte von Suchtgifthandel in Bezug auf Suchtgiftmengen, die für sich allein die Grenzmenge nicht übersteigen.
- Schwaighofer, Klaus
- OGH, 14.03.2018, 15 Os 7/18w
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2018/49
- § 70 StGB
- § 28a Abs 1 SMG
- § 28a Abs 2 Z 1 SMG
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