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Schwaighofer, Klaus

Suchtgifthandel, Gewerbsmäßigkeit, Vorverurteilung

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Für die Annahme gewerbsmäßiger Tatbegehung gem § 28a Abs 2 Z 1 SMG kann eine einzige Verurteilung nach § 28a Abs 1 SMG ausreichen. Wird sie ausschließlich auf eine bereits abgeurteilte Tat gegründet, muss die Verurteilung aber sowohl den Kriterien des § 28a Abs 2 Z 1 SMG als auch jenen des § 70 Abs 1 Z 3 2. Fall iVm Abs 3 StGB entsprechen.

Suchgifthandel durch je für sich große Mengen kann weiterhin Bezugspunkt für wiederkehrende Begehung (§ 70 StGB) iSd § 28a Abs 2 Z 1 SMG sein, nicht aber bloße Teilakte von Suchtgifthandel in Bezug auf Suchtgiftmengen, die für sich allein die Grenzmenge nicht übersteigen.

  • Schwaighofer, Klaus
  • OGH, 14.03.2018, 15 Os 7/18w
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2018/49
  • § 70 StGB
  • § 28a Abs 1 SMG
  • § 28a Abs 2 Z 1 SMG

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