



Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Entziehung einer befristeten Aufenthaltsbewilligung „Künstler“
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Materienrecht, 800 Wörter
- Seiten 71-72
20,00 €
inkl MwStDie Entziehung eines Rechtes ist nur solange möglich, als dieses Recht besteht. Ist das eingeräumte Recht durch Zeitablauf erloschen, so ist eine Entziehung desselben durch die Behörde nicht mehr möglich. Wurde ein Aufenthaltstitel befristet erteilt, kann dieser nur während seiner Gültigkeit nach Maßgabe des § 28 NAG entzogen werden. Wurde eine Entziehung jedoch bis zum Ende der Gültigkeit des Aufenthaltstitels nicht rechtskräftig, etwa weil der befristete Aufenthaltstitel während eines Rechtsmittelverfahrens (in dem die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Entziehung nicht ausgeschlossen worden war) durch Zeitablauf ungültig wurde, ist die rückwirkende Entziehung des vormals gültig gewesenen Aufenthaltstitels mangels Bestehens einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage nicht möglich.
- § 27 Abs 3 NAG
- § 61 NAG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- LVwG Stmk, 23.12.2014, LVwG 26.18-2055/2014
- § 3 Abs 1 NAG
- ZVG-Slg 2016/22
- § 26 NAG
- § 10 Abs 3 Z 1 NAG
- § 64 Abs 1 AVG
- § 27 Abs 2 NAG
- § 27 Abs 1 NAG
- § 28 Abs 5 NAG
- Verwaltungsverfahrensrecht
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