



Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Wiederaufnahme bei nachträglicher Änderung einer Vorfragenentscheidung
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Verfahrensrecht, 1966 Wörter
- Seiten 34-37
20,00 €
inkl MwStDer Wiederaufnahmsgrund der späteren Vorfragenentscheidung liegt auch dann vor, wenn die Behörde zunächst an die bereits rechtskräftig durch die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht erfolgte Beurteilung der Vorfrage als Hauptfrage gebunden war und diese bindende Vorfragenentscheidung später durch die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht anders beurteilt wird.
Anders als beim Wiederaufnahmsgrund nach § 32 Abs 1 Z 2 VwGVG bzw § 69 Abs 1 Z 2 AVG kommt es beim Wiederaufnahmsgrund der abweichenden Vorfragenentscheidung nicht darauf an, ob die wiederaufnehmende Behörde im wiederaufgenommenen Verfahren zu einem voraussichtlich anderen Verfahrensergebnis kommen kann, wohl aber, dass die neue Vorfragenentscheidung bindende Wirkung für die Behörde entfaltet.
- ZVG-Slg 2016/3
- VwGH, 31.08.2015, Ro 2015/11/0012
- § 32 Abs 1 Z 3 VwGVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
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