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Heft 12, Dezember 2020, Band 33
Festsetzung von ImmoESt (als ESt) gegenüber einer Personengesellschaft ist rechtswidrig
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1395 Wörter
- Seiten 441-442
- https://doi.org/10.33196/wobl202012044101
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inkl MwStEs entspricht dem Konzept des Gesetzgebers (im Zusammenhang mit der Einführung der ImmoESt), dass die Korrektur des vom Parteienvertreter selbstberechneten Betrages an ImmoESt im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat. Insb die Ergebnisse betrieblicher Grundstücksgeschäfte sind stets in der Einkommen(Körperschaft)steuer-Erklärung (bzw in der Erklärung für die Feststellung nach § 188 BAO) anzugeben; sie werden im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt.
- Lenneis, Christian
- § 30b EStG
- WOBL-Slg 2020/155
- VwGH, 03.09.2019, Ro 2019/15/0016
- Miet- und Wohnrecht
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