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Heft 7-8, August 2020, Band 33
Stimmrechtsausschluss in der Eigentümergemeinschaft bei unbestimmtem Adressatenkreis für eine Pauschalabfindung von Aufwendungen einzelner WohnungseigentümerAnmerkungen zu OGH 16.1.2020, 5 Ob 182/19d
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Aufsatz, 2616 Wörter
- Seiten 232-235
- https://doi.org/10.33196/wobl202007023201
30,00 €
inkl MwStEine aktuelle E des OGH behandelt neben der Parteistellung und konkreten Rechtsmittelbefugnis des Verwalters in einem Beschlussanfechtungsverfahren nach WEG 2002 die Frage, ob es zulässig ist, einen Beschluss mit unbestimmtem Adressatenkreis zu fällen, wobei einzelnen noch nicht näher individualisierten bzw individualisierbaren Miteigentümer eine pauschale Abfindung von Aufwendungen für Fenster und Türen gewährt wird, die an sich in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft fallen.
- Illedits, Alexander
- Beschlussanfechtung
- Interessenkonflikt
- Naheverhältnis wirtschaftliches
- § 25 WEG
- Beschlussinhalt
- Stimmrechtsausschluss
- Miet- und Wohnrecht
- Kostenersatzpflicht des Verwalters
- Eigenbindung an Beschlüsse
- Anhörungsrecht
- Parteistellung des Verwalters
- Verwaltung außerordentliche und ordentliche
- WOBL 2020, 232
- § 29 WEG
- § 24 WEG
- § 52 WEG
- § 25 dWEG
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