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Zur Verpflichtung des Maklers, dem Verbraucher ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung zu stellen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3576 Wörter, Seiten 272-275

30,00 €

inkl MwSt

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Um den Informationspflichten des Unternehmers vollständig zu entsprechen und auf diese Weise eine Verlängerung der Widerrufsfrist zu verhindern, muss der Unternehmer dem Verbraucher zusätzlich zu der entsprechenden schriftlichen Belehrung auch das Muster-Widerrufsformular auf Papier (oder einem anderen dauerhaften Datenträger) zur Verfügung stellen. Stellt der Unternehmer dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate.

  • Kepplinger, Jakob
  • OGH, 25.06.2019, 10 Ob 34/19a
  • WOBL-Slg 2020/88
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 12 Abs 1 FAGG
  • § 4 Abs 1 Z 8 FAGG
  • OLG Wien, 12 R 53/18d
  • LG Wiener Neustadt, 56 Cg 49/17g

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