Amtsmissbrauch, Beginn des Ermittlungsverfahrens, Nutzung behördeninterner Informationsquellen, Anfangsverdacht
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 6
- Judikatur, 1847 Wörter
- Seiten 458 -460
- https://doi.org/10.33196/jst201905045801
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Befugnisfehlgebrauch bei Nutzung behördeninterner Informationsquellen iS des § 91 Abs 2 letzter Satz StPO liegt dann vor, wenn von vornherein keine Anhaltspunkte für einen Sachverhalt vorliegen, der in Richtung eines Geschehens deutet, das – als erwiesen angenommen – (zumindest) einem Tatbestand des materiellen Strafrechts subsumierbar ist, sodass die Abklärung, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt, nicht in Betracht kommt.
Behördeninterne Informationsquellen iS des § 91 Abs 2 letzter Satz StPO sind alle Aufzeichnungen oder Speicherungen von Informationen, die bereits Gegenstand der Datenverarbeitung irgendeiner Behörde waren.
- Birklbauer, Alois
- § 1 Abs 2 StPO
- § 1 Abs 3 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 91 Abs 2 StPO
- OGH, 25.06.2019, 14 Os 21/19y
- JST-Slg 2019/51
- § 302 Abs 1 StGB
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