Das dritte Gewaltschutzgesetz – der Ministerialentwurf
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 6
- Aktuelle Gesetzesvorhaben, 4522 Wörter
- Seiten 395 -401
- https://doi.org/10.33196/jst201905039501
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Der Entwurf eines dritten Gewaltschutzgesetzes ging am 15.5.2019 in Begutachtung, zwei Tage später war Österreich mit dem sogenannten „Ibiza“-Video konfrontiert. Vielleicht war die Erwartung, dass dieses Gesetz in dieser Form nicht beschlossen wird, der Grund dafür, dass nur 60 Stellungnahmen abgegeben wurden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese Regelungen dennoch genau so kommen werden. Inhaltlich betrifft der Entwurf neben StGB, JGG und StPO auch das ABGB, das StRegG, das TilgG, die EO und die SPG-Novelle 2013. Die Änderungen im StGB betreffen vor allem das Strafzumessungsrecht – es geht letztlich um strengere Strafen. Gewaltschutzmaßnahmen finden sich noch in zwei weiteren Gesetzesvorhaben, nämlich zum Medizinbereich und zum SPG.
- Tipold, Alexander
- § 33 StGB
- Betretungsverbot
- Anzeigepflichten der Ärzte
- Erschwerungsgründe
- § 70 StPO
- § 76 StPO
- Opferschutz
- § 39 StGB
- § 382e EO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 54 ÄrzteG
- § 399c EO
- Datenweitergabe
- § 107b StGB
- § 1489 ABGB
- Tätigkeitsverbot
- § 19 JGG
- § 85 StGB
- § 43 StGB
- JST 2019, 395
- § 395 EO
- § 66a StPO
- § 38a SPG
- § 39a StGB
- Genitalverstümmelung
- § 382g EO
- § 201 StGB
- § 107a StGB
- § 220b StGB
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