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Stuefer, Alexia

Filmaufnahme von hoheitlichem Einsatz von Zwangsgewalt ist zulässig

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Die Staatsgewalt muss bei einem hoheitlichen Einsatz mit Zwangsgewalt akzeptieren, dass diese Vorgänge festgehalten werden, zumal dadurch auch ein gewisser präventiver Effekt gegen allfällige rechtswidrige Übergriffe erreicht wird.

Die Veröffentlichung der Aufnahme der Amtshandlung ist unzulässig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Veröffentlichung des Videos gerade dazu dienen sollte, die Staatsgewalt und somit auch den Kläger, der als Polizist für diese einschritt, herunterzumachen.

  • Stuefer, Alexia
  • OGH, 27.06.2019, 6 Ob 6/19d
  • JST-Slg 2019/52
  • § 127 Abs 9 FinStrG
  • § 22 MedienG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 228 Abs 4 StPO

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