Umsetzung von EU Vorgaben: Betrugsbekämpfung und die Richtlinien Jugendstrafverfahren und Prozesskostenhilfe – die Ministerialentwürfe
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 6
- Aktuelle Gesetzesvorhaben, 3444 Wörter
- Seiten 389 -394
- https://doi.org/10.33196/jst201905038901
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Vorgaben der EU führen zu zwei Ministerialentwürfen: Zum einen geht es um die Umsetzung der Richtlinie EU 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug, zum anderen um die Umsetzung der Richtlinie EU 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls und um die Umsetzung der Richtlinie EU 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind. Zur Betrugsbekämpfung werden zwei neue Tatbestände geschaffen, die unter anderem Abgrenzungsprobleme eröffnen. Darüber hinaus verschwindet der Gemeinschaftsbeamte aus dem Rechtsbestand und wird durch den Unionsbeamten ersetzt. Sehr umfangreich sind die Änderungen im JGG.
- Tipold, Alexander
- § 74 StGB
- § 5 JGG
- § 36a JGG
- geistige Behinderung
- Vernehmung jugendlicher Beschuldigter
- § 1 JGG
- missbräuchliche Mittelverwendung
- § 39 JGG
- ausgabenseitiger Betrug
- Rechtsbelehrung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 155 StPO
- medizinische Untersuchung
- § 61 StPO
- § 37a JGG
- § 168c StGB
- § 160 StPO
- Unionsbeamter
- JST 2019, 389
- § 32a JGG
- § 43 JGG
- § 59 StPO
- Verfahrenshilfeverteidiger
- § 168d StGB
- § 30 JGG
- notwendige Verteidigung in Jugendstrafsachen
- § 62 StPO
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