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Heft 5, September 2019, Band 6
Verfahrensvorschriften bei mittlerweile volljährigen Beschuldigten von Jugendstrafsachen
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 6
- Aufsatz, 1934 Wörter
- Seiten 427-430
- https://doi.org/10.33196/jst201905042701
20,00 €
inkl MwStDas Jugendgerichtsgesetz 1988 zielt darauf ab, Personen, die auf Grund ihres Alters Konsequenzen ihres Handelns noch nicht vollends abschätzen können, zu schützen. Das zeigt sich in vielerlei Normen, die auf minderjährige Beschuldigte abstellen und besondere Verfahrensvorschriften enthalten. Bei Erreichen der Volljährigkeit verfällt der Schutz mancher Vorschriften, wogegen er bei anderen weiterwirkt, weil lediglich das Alter im Tatzeitpunkt zur Beurteilung herangezogen wird.
- Köberl, Katharina
- Bauer, Mario
- Gerichtsbesetzung
- Jugendstrafsache
- § 1 JGG
- Verfahrensvorschriften
- § 39 JGG
- Abwesenheitsurteil
- § 28 JGG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 61 StPO
- § 31 JGG
- jugendlicher Beschuldigter
- § 32 JGG
- JST 2019, 427
- Anwaltszwang
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