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Haftraumöffnungszeiten

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Die Gelegenheit für inhaftierte Personen tagsüber in Gemeinschaft angehalten zu werden besteht nur „solange wie möglich“ und somit nicht grundsätzlich. Konkret erforderliche Einschränkungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sind zulässig.

  • LGSt Graz, 30.07.2019, 25 Bl 36/19b
  • § 124 StVG
  • JST-Slg 2019/60
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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