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Heft 3, November 2014, Band 2014
Amtsmissbrauch durch Weisung eines Richters; Anforderungen an den Schädigungsvorsatz; Berücksichtigung des Amtsverlusts (§ 27 StGB) im Rahmen der Strafzumessung; Anforderungen an ein diversionelles Vorgehen beim Missbrauch der...
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2014
- Judikatur, 4946 Wörter
- Seiten 250-256
- https://doi.org/10.33196/jst201403025001
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inkl MwStMissbrauch einer Verfahrensvorschrift kann dann den Tatbestand des § 302 Abs 1 StGB erfüllen, wenn er wissentlich vorgenommen wird und der begleitende Schädigungsvorsatz auf Vereitelung des von dieser Vorschrift verfolgten (Schutz-)Zwecks gerichtet ist.
Die an die Kanzleileiterin gerichtete Weisung eines Richters, Verfügungen und Beschlüsse in Exekutionsakten nicht nur inhaltlich vorzubereiten, sondern unter Nachahmung seiner Paraphe und Vortäuschung, es handle sich um seine Unterschrift, ohne weitere Vorlage auch zu unterschreiben, begründet Amtsmissbrauch.
Eines tatsächlichen Vollzugs der Strafe bedarf es aus general- und insbesondere spezialpräventiven Gründen nicht, wenn infolge des mit der Strafhöhe verbundenen Amtsverlusts (§ 27 StGB) neuerliche einschlägige Delinquenz nicht zu erwarten ist.
- Birklbauer, Alois
- § 27 StGB
- JST-Slg 2014/39
- OGH, 06.03.2014, 17 Os 25/13z
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 198 Abs 3 StPO
- § 302 Abs 1 StGB
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