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Zahl der zu gewährenden Lockerungen bei Anhaltung im gelockerten Vollzug nach § 126 StVG

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Strafgefangene haben unter den in § 126 Abs 1 StVG genannten Voraussetzungen ein subjektiv öffentliches Recht auf Anhaltung im gelockerten Vollzug und die Gewährung zumindest einer, jedoch nicht einer bestimmten Lockerung nach § 126 Abs 2 StVG.

  • JST-Slg 2014/44
  • LG Linz, 12.08.2014, 21 Bl 52/14t
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 126 StVG

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