


Zahl der zu gewährenden Lockerungen bei Anhaltung im gelockerten Vollzug nach § 126 StVG
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 579 Wörter, Seiten 261-262
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Strafgefangene haben unter den in § 126 Abs 1 StVG genannten Voraussetzungen ein subjektiv öffentliches Recht auf Anhaltung im gelockerten Vollzug und die Gewährung zumindest einer, jedoch nicht einer bestimmten Lockerung nach § 126 Abs 2 StVG.
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- JST-Slg 2014/44
- LG Linz, 12.08.2014, 21 Bl 52/14t
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 126 StVG
Strafgefangene haben unter den in § 126 Abs 1 StVG genannten Voraussetzungen ein subjektiv öffentliches Recht auf Anhaltung im gelockerten Vollzug und die Gewährung zumindest einer, jedoch nicht einer bestimmten Lockerung nach § 126 Abs 2 StVG.
- JST-Slg 2014/44
- LG Linz, 12.08.2014, 21 Bl 52/14t
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 126 StVG