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Kein Amtsmissbrauch bei wahrheitswidrigen Eintragungen im Mutter-Kind-Pass durch den Vertragsarzt der Krankenversicherungsträger

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Zwar trifft es zu, dass § 302 Abs 1 StGB von einem funktionellen Beamtenbegriff ausgeht, weshalb auch Beliehene iS der leg cit tatbildlich handeln können. Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn die Tätigkeit eines Privaten (wie hier die Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programms) zwar gesetzlich geregelt ist und im Zusammenhang mit einer öffentlichen Aufgabe (vorliegend der Gesundheitsversorgung) entfaltet wird, jedoch nicht in einer Rechtsform hoheitlichen Handelns, sondern auf vertraglicher Grundlage erbracht wird.

  • § 25 KBGG
  • § 7 KBGG
  • § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO
  • OGH, 11.08.2014, 17 Os 25/14a
  • § 24a KBGG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28 KBGG
  • § 281 Abs 1 Z 4 StPO
  • § 1 MuKiPassVO
  • § 24c KBGG
  • § 3 KBGG
  • JST-Slg 2014/36
  • § 302 Abs 1 StGB

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